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Laserschutz durch Kleidung?

Gemeinsam mit dem Sächsischen Textilforschungsinstitut wurde Schutzkleidung auf ihren Widerstand gegen Laserstrahlung untersucht – mit durchschlagendem Erfolg.

Quelle: Photonik, Oktober 2008


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Was nützt Schutzkleidung gegen Laserstrahlung? Laser werden nicht nur in automatisierten, gekapselten Anlagen betrieben. Bei handgeführten Geräten für 3D-Anwendungen kann die Prozesszone nicht gekapselt werden um den Bediener vor der Strahlung zu schützen, daher muss er Schutzkleidung tragen.
Das Verhalten von Oberbekleidung, Handschuhen oder Schürzen auf Basis technischer Textilien oder Naturstoffe (Leder) bei Laserbestrahlung wurde in einem Forschungsprojekt des LZH zusammen mit dem Sächsischen Textilforschungsinstitut e.V. (STFI) in Chemnitz untersucht. Laserschutzbrillen wurden nicht geprüft, da sie durch andere Untersuchungen schon qualifiziert werden.
Die Proben wurden mit verschiedenen Intensitäten und unterschiedlich lang bestrahlt. Bewertet wurden die Transmission, Absorption und Remission des Materials, das Brandverhalten und die Dauer bis zum Versagen des Schutzes. Wichtig ist auch, wie viel Wärme bzw. Energie an die Haut abgegeben wird. Dieser Wert wurde mittels Kalorimetern bestimmt und mit Grenzwerten für das Auftreten von Verbrennungen zweiten Grades verglichen.
Die Versuche zeigen, dass leichte Baumwolle keinen Schutz bietet, Leder kaum schützt und auch flammhemmend ausgerüstete Arbeitskleidung nur ein bedingter Schutz vor Laserstrahlung ist. Die beste Abschirmung gegen Laserstrahlung bietet derzeit metallisiertes Gewebe aus hochtemperaturbeständigen Fasern. Die Ergebnisse verdeutlichen jedoch, dass spezielle Entwicklungen noch erforderlich sind, um befriedigenden Schutz vor Laserstrahlung und Verbrennungen zu gewährleisten.
Die detaillierten Ergebnisse der Qualifizierung persönlicher Schutzkleidung gegen Laserstrahlung können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund, angefordert werden. Das Projekt wurde sowohl von der BAuA wie auch vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Bonn, unterstützt.
Thomas Püster
Tel. 0511/2788-479
eMail: t.puester@lzh.de
Kontakt: Laser Zentrum Hannover e.V., Hollerithallee 8, 30419 Hannover, Fax 0511/2788-100

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