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Sicherheit geht vor!

Schutzkleidung gegen Laserstrahlung wurde untersucht

Quelle: Pressemitteilung, 25.11.2008
Abb. 1: Ergebnisse von Schutzkleidungtests: Leichter Baumwollhandschuh (links oben), Lederhandschuh (links unten). Rechts, Aluminium-kaschiertes Nomex®-Gewebe (Vorder-/Rückseite)
Abb. 1: Ergebnisse von Schutzkleidungtests: Leichter Baumwollhandschuh (links oben), Lederhandschuh (links unten). Rechts, Aluminium-kaschiertes Nomex®-Gewebe (Vorder-/Rückseite)

Hannover, den 25.11.2008

Eine technisch innovative Ergänzung zu automatisierten Laseranlagen stellen handgeführte und handpositionierte Lasergeräte dar. Die Mehrzahl dieser handgeführten Geräte wird für 3D-Anwendungen eingesetzt und weist eine offene Prozesszone auf. Wegen der unmittelbaren Nähe zur Prozesszone müssen Anwender eine persönliche Schutzausrüstung benutzen, um das Risiko von Schädigungen durch Laserstrahlung in Fehlerbedingungen zu verringern.

In einem Forschungsprojekt hat das Laser Zentrum Hannover e.V. (LZH) zusammen mit dem Sächsischen Textilforschungsinstitut e.V. (STFI) in Chemnitz das Verhalten von Schutzbekleidung wie Oberbekleidung, Handschuhe oder Schürzen auf Basis technischer Textilien oder Naturstoffen (Leder) bei Laserbestrahlung untersucht. Ausgangspunkt für die Untersuchungen der Schutzausrüstung sind am Markt verfügbare Produkte. Da Laserschutzbrillen durch andere Untersuchungen schon qualifiziert werden, waren sie nicht Teil dieser Prüfungen.

Die Proben wurden mit verschiedenen Laserstrahlquellen (Nd:YAG-, CO2- und Diodenlaser), Bestrahlungsstärken sowie ‑dauern bestrahlt und hinsichtlich einer Reihe unterschiedlicher Kriterien bewertet. Zunächst erfolgte die Ermittlung der optischen Eigenschaften der Schutzsysteme (Transmission/Absorption/Remission). Mit Hilfe der Realbestrahlungen, d.h. Laser-Bestrahlungsstärken, wie sie im Fehlerfall auftreten können, wurde das Brandverhalten und die Versagenszeit der Schutzsysteme ermittelt. Ein entscheidendes Kriterium für die Eignung der Schutzsysteme bei Laserbestrahlung ist die an die Haut abgegebene Wärme bzw. Energie. Mittels Kalorimetern wurde dieser Wert bestimmt und Grenzwerten für das Auftreten von Verbrennungen zweiten Grades nach Stoll/Chianta gegenübergestellt.

Ergebnisse zeigen, dass leichte Baumwolle kein Schutz, Leder kaum und flammhemmend ausgerüstete Arbeitskleidung nur bedingten Schutz vor Laserstrahlung bieten. Den besten Schutz gegen Laserstrahlung gewähren metallisierte Gewebe aus hochtemperaturbeständigen Fasern. Die Ergebnisse verdeutlichen jedoch, dass spezielle Entwicklungen noch erforderlich sind, um befriedigenden Schutz vor Laserstrahlung und Verbrennungen zu gewährleisten.

Die Ergebnisse der Qualifizierung persönlicher Schutzkleidung gegen Laserstrah­lung können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund angefordert werden. Das Projekt wurde sowohl von der BAuA wie auch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt.

Kontakt:

Laser Zentrum Hannover e.V. (LZH)
Michael Botts Hollerithallee 8
D-30419 Hannover
Tel.: +49 511 2788-151
Fax: +49 511 2788-100
E-Mail: m.botts@lzh.de
http://www.lzh.de

 


Das Laser Zentrum Hannover e.V. (LZH) ist eine durch Mittel des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützte Forschungs- und Entwicklungseinrichtung auf dem Gebiet der Lasertechnik.

Auf www.lzh.de unter "Publikationen" finden Sie alle Pressemitteilungen aus dem LZH. Die Texte sind mit Datum und Kurztitel gekennzeichnet. Manche Texte haben auch Bilder zum Downloaden, ebenfalls mit Datum und Kurztitel gekennzeichnet

 

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