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Die DFG stärkt die Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft


Bonn, den 28.08.2006

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft möchte einen stärkeren Beitrag zum Erkenntnistransfer aus geförderten Projekten leisten.
Im Rahmen der geltenden Grundsätze der DFG ist es bereits jetzt möglich, in allen Förderverfahren gleichberechtigte Kooperationen von Wissenschaftlern aus Universitäten mit Wirtschaftsunternehmen aktiv zu unterstützen. Ziel dieser Aktivitäten ist es, die Ergebnisse erfolgreicher, von der DFG geförderter Projekte mit einem hohen Transferpotenzial bis zum Prototypen weiter zu führen.

Neu ist, dass die wissenschaftlichen Arbeiten auch bei einem kooperierenden Unternehmen durchgeführt werden können.
Das Hauptaugenmerk für derartige Folgeprojekte liegt auf dem kreativen wissenschaftlichen Nachwuchs.

Antragsteller für derartige Projekte werden um aussagekräftige Ergebnisberichte gebeten. Einzelheiten dazu finden Sie in dem Leitfaden für die Erstellung von Ergebnisberichten über Projekte mit Verwertungspotenzial unter

http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/2_010.pdf

Erwartet wird eine überzeugende Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten der erzielten Ergebnisse, die unter Mitwirkung des/der wissenschaftliche/n Projektmitarbeiter/in erzielt wurden.



Die besten Ergebnisberichte können Basis für eine weitere Förderung sein, die zur Verfolgung von zwei unterschiedlichen Zielen eingesetzt wird:

  • Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsunternehmen, einem Verband oder einer öffentlichen Einrichtung zur weiteren gemeinsamen Forschung und Umsetzung von Forschungsergebnissen („Transferprojekt“).
  •  Zusammenarbeit mit einem zu gründenden Wirtschaftsunternehmen – beispielsweise in Kooperation mit dem aus öffentlichen und privaten Mitteln ausgestatteten High-Tech Gründerfonds (HTGF) oder mit privaten Venture Capital Gesellschaften – durch Förderung von gemeinsamen Forschungsprojekten bis hin zu Prototypen („Gründungsprojekte“).

Die im Projekt tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, können im Einvernehmen mit dem/der Projektleiter/in zusammen mit dem Ergebnisbericht einen kurzen Antrag auf zusätzliche Mittel für die Weiterführung der Arbeiten mit dem Ziel des Erkenntnistransfers vorlegen. Der/die wissenschaftliche Mitarbeiter/in kann nach Abschluss der Promotion dazu Mittel für die Eigene Stelle beantragen.


Auch im Emmy Noether-Programm besteht die Möglichkeit nach dem ersten Förderabschnitt in ein kooperierendes Wirtschaftsunternehmen zu wechseln. Einzelheiten hierzu finden Sie im Merkblatt zum Emmy Noether-Programm unter

http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/1_22.pdf

Diese Art der Förderung soll insbesondere den "Transfer über Köpfe" stärken und damit neue wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen mit den dazugehörigen Wissenschaftlern durch gemeinsame Projekte unmittelbar in Bereichen außerhalb des engeren Forschungsumfeldes ansiedeln.

Abschlussbericht und Antrag sollten wenigstens 4 Monate vor dem regulären Ende des laufenden Projektes eingereicht werden. Die Mittel für Personal und Sachausgaben können bedarfsgerecht beantragt werden. Die Laufzeit beträgt maximal drei Jahre. 

Transferprojekte:
Im Fall eines Transferprojektes gelten die bewährten Antragsvoraussetzungen und Kriterien für die Antragstellung von Transferprojekten. Insbesondere ist die Frage der Verwertungsrechte zwischen der Hochschule, dem Wissenschaftler und dem Unternehmen oder der Institution Gegenstand eines dem Antrag beizufügenden Kooperationsvertrags. Ein Muster für einen Kooperationsvertrag zwischen Forschungseinrichtungen und gewerblichen Unternehmen finden Sie unter http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/41_026.pdf. Von den beteiligten Unternehmen oder Institutionen werden je nach Unternehmensgröße unterschiedlich hohe, aber angemessene Eigenbeteiligungen erwartet. Diese Eigenleistung kann auch in Form einer Bereitstellung von eigenem Personal erfolgen. In allen Fällen wird auf Seite des Kooperationspartners ein
fachlich kompetenter Ansprechpartner erwartet, der für die Kommunikation in das Unternehmen oder in die Institution hinein verantwortlich ist.

Gründungsprojekte:
Im Fall einer geplanten Unternehmensgründung legt der/die – in der Regel in Zusammenhang mit dem betreffenden DFG-Projekt promovierte – Antragsteller/in neben dem Abschlussbericht und dem Antrag eine Konzeptskizze für die Unternehmensgründung angelehnt an die Vorgaben des High-Tech Gründerfonds (HTGF) vor. Alternativ oder zusätzlich kann hier auch mit anderen (privaten)
Seed-Fonds zusammengearbeitet werden. Der antragstellende Wissenschaftler wird dann in dem geförderten Projekt mit dem ausgegründeten Unternehmen – an dem günstiger weise die jeweilige Hochschule beteiligt sein wird – kooperieren.

Für weitere Fragen zum Antrag steht Ihnen als Ansprechpartner in der Geschäftsstelle der DFG Dr. Andreas Engelke, andreas.engelke@dfg.de, Tel.: 0228-885-2523 zur Verfügung.

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