Die DFG stärkt die Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft
Bonn, den 28.08.2006
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft möchte einen stärkeren Beitrag zum Erkenntnistransfer aus geförderten Projekten leisten.
Im
Rahmen der geltenden Grundsätze der DFG ist es bereits jetzt möglich,
in allen Förderverfahren gleichberechtigte Kooperationen von
Wissenschaftlern aus Universitäten mit Wirtschaftsunternehmen aktiv zu
unterstützen. Ziel dieser Aktivitäten ist es, die Ergebnisse
erfolgreicher, von der DFG geförderter Projekte mit einem hohen
Transferpotenzial bis zum Prototypen weiter zu führen.
Neu ist, dass die wissenschaftlichen Arbeiten auch bei einem kooperierenden Unternehmen durchgeführt werden können.
Das Hauptaugenmerk für derartige Folgeprojekte liegt auf dem kreativen wissenschaftlichen Nachwuchs.
Antragsteller
für derartige Projekte werden um aussagekräftige Ergebnisberichte
gebeten. Einzelheiten dazu finden Sie in dem Leitfaden für die
Erstellung von Ergebnisberichten über Projekte mit Verwertungspotenzial
unter
http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/2_010.pdf
Erwartet
wird eine überzeugende Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten der
erzielten Ergebnisse, die unter Mitwirkung des/der wissenschaftliche/n
Projektmitarbeiter/in erzielt wurden.
Die besten Ergebnisberichte können Basis für eine weitere Förderung sein, die zur Verfolgung von zwei unterschiedlichen Zielen eingesetzt wird:
- Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsunternehmen, einem Verband oder einer öffentlichen Einrichtung zur weiteren gemeinsamen Forschung und Umsetzung von Forschungsergebnissen („Transferprojekt“).
- Zusammenarbeit mit einem zu gründenden Wirtschaftsunternehmen – beispielsweise in Kooperation mit dem aus öffentlichen und privaten Mitteln ausgestatteten High-Tech Gründerfonds (HTGF) oder mit privaten Venture Capital Gesellschaften – durch Förderung von gemeinsamen Forschungsprojekten bis hin zu Prototypen („Gründungsprojekte“).
Die
im Projekt tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, können im
Einvernehmen mit dem/der Projektleiter/in zusammen mit dem
Ergebnisbericht einen kurzen Antrag auf zusätzliche Mittel für die
Weiterführung der Arbeiten mit dem Ziel des Erkenntnistransfers
vorlegen. Der/die wissenschaftliche Mitarbeiter/in kann nach Abschluss
der Promotion dazu Mittel für die Eigene Stelle beantragen.
Auch
im Emmy Noether-Programm besteht die Möglichkeit nach dem ersten
Förderabschnitt in ein kooperierendes Wirtschaftsunternehmen zu
wechseln. Einzelheiten hierzu finden Sie im Merkblatt zum Emmy
Noether-Programm unter
http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/1_22.pdf
Diese
Art der Förderung soll insbesondere den "Transfer über Köpfe" stärken
und damit neue wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen mit den
dazugehörigen Wissenschaftlern durch gemeinsame Projekte unmittelbar in
Bereichen außerhalb des engeren Forschungsumfeldes ansiedeln.
Abschlussbericht
und Antrag sollten wenigstens 4 Monate vor dem regulären Ende des
laufenden Projektes eingereicht werden. Die Mittel für Personal und
Sachausgaben können bedarfsgerecht beantragt werden. Die Laufzeit
beträgt maximal drei Jahre.
Transferprojekte:
Im
Fall eines Transferprojektes gelten die bewährten
Antragsvoraussetzungen und Kriterien für die Antragstellung von
Transferprojekten. Insbesondere ist die Frage der Verwertungsrechte
zwischen der Hochschule, dem Wissenschaftler und dem Unternehmen oder
der Institution Gegenstand eines dem Antrag beizufügenden
Kooperationsvertrags. Ein Muster für einen Kooperationsvertrag zwischen
Forschungseinrichtungen und gewerblichen Unternehmen finden Sie unter http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/41_026.pdf.
Von den beteiligten Unternehmen oder Institutionen werden je nach
Unternehmensgröße unterschiedlich hohe, aber angemessene
Eigenbeteiligungen erwartet. Diese Eigenleistung kann auch in Form
einer Bereitstellung von eigenem Personal erfolgen. In allen Fällen
wird auf Seite des Kooperationspartners ein
fachlich kompetenter
Ansprechpartner erwartet, der für die Kommunikation in das Unternehmen
oder in die Institution hinein verantwortlich ist.
Gründungsprojekte:
Im
Fall einer geplanten Unternehmensgründung legt der/die – in der Regel
in Zusammenhang mit dem betreffenden DFG-Projekt promovierte –
Antragsteller/in neben dem Abschlussbericht und dem Antrag eine
Konzeptskizze für die Unternehmensgründung angelehnt an die Vorgaben
des High-Tech Gründerfonds (HTGF) vor. Alternativ oder zusätzlich kann
hier auch mit anderen (privaten)
Seed-Fonds zusammengearbeitet
werden. Der antragstellende Wissenschaftler wird dann in dem
geförderten Projekt mit dem ausgegründeten Unternehmen – an dem
günstiger weise die jeweilige Hochschule beteiligt sein wird –
kooperieren.
Für weitere Fragen zum Antrag steht Ihnen als Ansprechpartner in der Geschäftsstelle der DFG Dr. Andreas Engelke, andreas.engelke@dfg.de, Tel.: 0228-885-2523 zur Verfügung.


